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OLG Karlsruhe, 22.02.1995 - 6 U 74/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1995, 495
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 128/98
Wettbewerbsrechtliche Eigenart einer Noppenfolie zur Bauwerksabdichtung
Diesen Anforderungen können sich die Beklagten auch nicht mit Blick auf den in der von ihnen zitierten "Lüftungsgitter"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (GRUR 1995, 495/498) angeführten Grundsatz entziehen, wonach bei technisch-funktionalen Gestaltungselementen auch solche Formen vom Verletzten hingenommen werden müssen, die lediglich zweckmäßig in dem Sinne sind, daß sie als eine dem Stand der Technik angemessene Verwirklichung einer technischen Aufgabe erscheinen (…vgl. auch Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 463 zu § 1 UWG). - KG, 21.12.2006 - 1 U 74/05 1. Der Sache nach stellt die Klageerweiterung durch die in erster Instanz in vollem Umfang obsiegende Klägerin auf die Beklagte zu 2) eine Anschlussberufung dar (vgl, BGH NJW 1995, 198 ff [BGH 04.10.1994 - VI ZR 223/93] ; OLG Karlsruhe, GRUR 1995, 495 ff; OLG Celle, OLGR 05, 386; OLG Hamm, MDR 1999, 1062 [BGH 25.03.1999 - VII ZR 397/97] ).